Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden im Umfang der Anordnung der Sachwalterschaft bestätigt . Im Übrigen, sohin hinsichtlich der Bestellung von Mag. Susanne F***** zum Sachwalter, werden die Entscheidungen der Vorinstanzen auf…
Text Begründung: Das Erstgericht bestellte dem Betroffenen Frau Mag. Susanne F***** vom Verein für Sachwalterschaft Vöcklabruck zur Sachwalterin gemäß § 273 Abs 3 Z 2 ABGB und zwar zur Besorgung bestimmter in diesem Beschluss angeführter Angelegenheiten. Es ging dabei davon aus, es liege derzeit beim Be…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil das Rekursgericht - wie im Folgenden noch darzulegen sein wird - den im Außerstreitverfahren geltenden Untersuchungsgrundsatz nicht ausreichend beachtet hat; er ist im Sinne seines Aufhebungsantrags auch berechtigt. Der Betroffene macht in seinem Rechtsmittel g…