Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss ersatzlos behoben. Die Akten werden dem Erstgericht mit dem Auftrag zurückgestellt, die öffentliche Bekanntmachung des gesamten Spruchs des Beschlusses vom 14. November 2012 zu veranlassen und den Rekurs zusammen mit allenfalls no…
Text Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Schuldnerin, das Abschöpfungsverfahren zu beenden und die Restschuldbefreiung nach § 213 Abs 2 2. Fall IO zu erteilen, ab; es erklärte das Abschöpfungsverfahren gemäß § 213 Abs 3 IO für beendet, setzte die Entscheidung über die Restschuldbefreiung bis …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Schuldnerin ist aus den vom Rekursgericht angeführten Erwägungen zulässig, er ist auch berechtigt. Das Rekursgericht hat die Rechtsprechung des erkennenden Senats betreffend die Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung von Beschlüssen über die Beendigung des Abschöpfungsverfah…