JudikaturJustizRS0110927

RS0110927 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2022

Sowohl die positive als auch die negative Erbserklärung (Erbsentschlagung, Erbverzicht) sind unbedingt abzugeben. Eine beigesetzte Bedingung ist unzulässig und macht die Erbsentschlagung unwirksam.

Entscheidungen
9