Spruch Der Rekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Das Erstgericht hat der Unterhaltsklage der Klägerin stattgegeben. Die dagegen eingelangte Berufung des Beklagten wurde vom Berufungsgericht wegen Verspätung mit Beschluß vom 11. 3. 1998 verworfen (zurückgewiesen). Dagegen richtet sich der Rekurs des Beklagten, der mit einem Antrag au…
Rechtliche Beurteilung Der zur Zeit seiner Erhebung zulässig gewesene Rekurs (§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO) ist nunmehr unzulässig. Durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist ist der Rechtsstreit in die Lage zurückgetreten, in der er sich vor dem Eintritt der Versäumun…