JudikaturJustizRS0110905

RS0110905 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. August 2003

Eine analoge Anwendung der Bestimmungen des Tir Höfegesetzes, somit auch der sondergesetzlichen Vorschriften über die Ermittlung des Übernahmspreises, die Erbteilung oder auch die Nachtragserbteilung, auf walzende Grundstücke kommt nicht in Betracht.

Entscheidungen
2