JudikaturJustizRS0110856

RS0110856 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2019

Der Erbschaftskläger ist beweispflichtig für seine Erbenposition. Der Beweis des Umstandes, dass die Beklagten jedenfalls nicht erben sollten, reicht für ein Obsiegen im Erbschaftsstreit nicht aus.

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