RS0110808 – OGH Rechtssatz
RS0110808 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Aus den von der Rechtsprechung zum Kontrahierungszwang entwickelten Grundsätzen ist abzuleiten, dass es dem Monopolisten ganz allgemein verwehrt ist, seine faktische Übermacht in unsachlicher Weise auszuüben (hier: Verweigerung der Teilnahme als Eishockeyspieler an internationalen Bewerben der Eishockey-Nationalmannschaft durch die International Ide Hockey Federation (IIHF)).