Spruch Den Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1. 6. 1995 Hauptmieterin der Wohnung top 5 im Haus *****. Grundbücherliche Eigentümerin dieses Hauses war bis 5. 8. 1996 die Erstantragsgegnerin; seither gehört es der Zweitantragsgegnerin, die allerdings die Verwaltung der Liegenschaft schon mit 1. 2. 1996…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse sind aus den vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; sie sind jedoch nicht berechtigt. Der erkennende Senat teilt die Rechtsansicht des Rekursgerichtes und findet in den Rechtsmitteln der Antragsgegner auch keine stichhältigen Gegenargumente, sodaß gemäß §§ 528a, 510 Abs…