Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.017,90 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 169,65 EUR Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde ***** 2012 im Krankenhaus der Beklagten geboren. Aufgrund der Vorgeschichte der Mutter wäre ein Kaiserschnitt indiziert gewesen, den die Ärzte aber trotz des von ihr geäußerten Wunsches ablehnten. Bei der Geburt kam es zu einer Schulterdystokie, die beim Kläger …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig , sie ist aber nicht berechtigt . 1. Wenn keine besonderen Gründe für eine zeitliche Einschränkung bestehen, ist das Schmerzengeld grundsätzlich global zu bemessen (RIS-Justiz RS0031196, RS0031055). Dadurch soll insbesondere verh…