JudikaturJustizRS0110720

RS0110720 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 1998

Die Pauschalanrechnung (Hinzurechnung des Pauschalbetrages) nach § 292 Abs 8 ASVG hat "ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang solche Leistungen im Einzelfall tatsächlich empfangen werden", und ohne daß es auch auf die (oftmals "faktisch unmöglich" zu ermittelnden) Motive - etwa für eine gänzliche Verpachtung ohne selbständige Eigenbewirtschaftung - ankommt, zu erfolgen, wobei es "im Wesen einer solchen Pauschalierung begründet ist, daß in Einzelfällen Härten auftreten können, die als ungerecht empfunden werden". Dafür, daß diese Pauschalanrechnung nur dann stattzufinden habe, wenn zuvor eine Pflichtversicherung nach dem BSVG vorlag, finden sich im Gesetz keine Anhaltspunkte.