Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß, der im übrigen mangels Anfechtung unberührt bleibt, wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird, soweit damit die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. 7. 1997 mit monatlich S 11.000,-- je Ki…
Text Begründung: Im drittinstanzlichen Verfahren über den Unterhaltserhöhungsantrag der Kinder ist nur mehr die Frage von Bedeutung, ob die Auslandsverwendungszulage, die der Vater als Leiter einer Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer Österreich bezieht, in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzube…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: Nach herrschender Ansicht sind Einnahmen, die zur Gänze dem Ausgleich eines tatsächlichen Mehraufwandes dienen, nicht Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage; Zulagen mit Entgeltscharakter sind hingegen zum Gehalt zu addieren (Schwimann in Schwimann2 § 140 ABGB Rz 46, 47 mwN). …