JudikaturJustizRS0110701

RS0110701 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2023

Das Regelbeweismaß der ZPO ist die hohe und nicht eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit; eine solche ist nur in den Fällen eines erhöhten Regelbeweismaßes erforderlich.

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