Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Berufungsurteil als Teilurteil zu lauten hat: „Das Begehren der klagenden Partei, die beklagte Partei sei schuldig, ihr 11.328,27 EUR samt 4 % Zinsen seit 6. Oktober 2006 Zug um Zug gegen 1.321 book-entr…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb über Beratung eines Bekannten, der als Vermögensberater für das Unternehmen O***** tätig war, am 15. 9. 2005 1.321 Zertifikate der Beklagten à 14,62 EUR um einen Betrag von 19.313,02 EUR, am 27. 6. 2006 609 Zertifikate à 15,85 EUR um 9.652,65 EUR und am 6. 10. …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt . A. Da das Berufungsgericht die Zulässigkeit des Rekurses gegen seinen im ersten Rechtsgang gefassten Aufhebungsbeschluss vom 25. 2. 2013 nicht ausgesprochen hat, sind die im Aufhebungsbeschluss gelösten Rechtsfragen nur für die erste und zweite Instanz bind…