JudikaturJustizRS0110629

RS0110629 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. November 2007

Firmenrechtsstreitigkeiten im Eintragungs- oder Löschungsverfahren vor dem Firmenbuchgericht, in denen die Firmenunterscheidbarkeit oder die Firmenwahrheit zu prüfen sind, haben wegen des öffentlichen Interesses einen nicht rein vermögensrechtlichen Entscheidungsgegenstand, der daher nicht gemäß § 13 Abs 2 AußStrG zu bewerten ist.

Entscheidungen
7