RS0110603 – OGH Rechtssatz
RS0110603 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ist Beschäftigerbetrieb der ORF, für welchen nur eine (unzulässige) Betriebsvereinbarung besteht, richtet sich das angemessene Entgelt zumindest nach dem Mindestentgelt des für vergleichbare Tätigkeiten sonst heranzuziehenden Kollektivvertrags (hier: für Filmschaffende).