Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei S 358.410,08 samt 10 % Zinsen seit 1.10.1994 zu zahlen, wird abgewiesen. Die klagende Par…
Text Entscheidungsgründe: Johann K***** war zwischen Dezember 1991 und April 1994 bei der ***** A***** AG in Kufstein beschäftigt, die ihrerseits von der Beklagten bevollmächtigt war, Anträge auf Eröffnung von Wertpapierdepots samt Verrechnungskonten für die Beklagte sowie hierauf abzielende Kundenauft…
Rechtliche Beurteilung Die Beklagte bekämpft in ihrer Revision die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, die Übernahme des Effektenbuches habe zu einem Pfandrecht der Klägerin an den von der Beklagten verwahrten Wertpapieren geführt. Das Effektenbuch sei vielmehr ein Legitimationspapier, das vereinbarte Losungswort ein we…