Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass er unter Einbeziehung seiner bereits in Rechtskraft erwachsenen Teile wie folgt zu lauten hat: "Ob der Liegenschaft EZ ***** werden gemäß § 104 Abs 3 GBG nachstehende Eintragungen angeordne…
Text Begründung: Mit Beschluss des BG St. Pölten vom 16. 3. 2000 wurde zu TZ 1612/00 die Einverleibung eines Pfandrechts für die Antragstellerin im Höchstbetrag von EUR 36.000, - ob der Liegenschaft EZ ***** bewilligt und unter C LNR 3 vollzogen. In weiterer Folge hat das BG St. Pölten zu TZ 5171/01 d…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, wie sich aus den nachstehenden Erwägungen ergeben wird, zulässig; er erweist sich teilweise auch als berechtigt. Die Rechtsmittelbewerberin meint, dass die V***** reg GenmbH hinsichtlich des Rangs ihrer Pfandrechte keinen Vertrauensschutz genieße. Als sie zu TZ 5171/01 die E…