Text Begründung: Die Antragstellerin zeigte an, gemeinsam mit 13 weiteren Gesellschaftern mit Gesellschaftsvertrag vom 15.4.1996 die T***** GesmbH gegründet zu haben. Unternehmensgegenstand der neu gegründeten GmbH sei die Prüfung der Möglichkeit von privatem Fernseh-Rundfunk in Österreich, die Vorbere…
Rechtliche Beurteilung Die Rekurswerberin meint, nach § 1 Abs 1 Z 7 MedG seien Mediendienste Unternehmen, welche Medienunternehmen wiederkehrend mit Beiträgen in Wort, Schrift, Ton oder Bild versorgten. Diese Definition schließe daher nicht aus, daß Filmproduktionsunternehmen auch Mediendienste sein könnten, stelle doch …