JudikaturJustizRS0110511

RS0110511 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2017

Die Bewertung einer (in einem Druckwerk geschehenen) Betätigung als "im nationalsozialistischen Sinne" stellt eine aus § 345 Abs 1 Z 10 a StPO nicht bekämpfbare Rechtsfrage dar. Diesem Nichtigkeitsgrund sind nur die tatsächlichen Feststellungen zum Bedeutungsinhalt (SSt 37/39, zuletzt 14 Os 118, 119/97, EvBl 1998/90), der auch auf pragmatischer Ebene, gleichsam zwischen den Zeilen, erkannt werden kann (EvBl 1997/194 = LSK 1997/147), zugänglich.

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3