Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß er wie folgt zu lauten hat: "Der Unterhaltsschuldner Robert R*****, ist schuldig, die im Zeitraum vom 1.8.1996 bis 31.12.1996 zu Unrecht ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse von S 6.500,-- in sechs Teilzahlun…
Text Begründung: Die mj. Cornelia T***** lebt seit August 1992 in Pflege und Erziehung bei ihrer Mutter (ON 157). Der unterhaltspflichtige Vater der Minderjährigen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 3.8.1989 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.300,-- verpflichtet (ON 79). Aufgrund die…
Rechtliche Beurteilung Nach § 22 UVG haftet für den Ersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse das Kind, sein gesetzlicher Vertreter, die Person, in deren Pflege und Erziehung sich das Kind befindet, und hilfsweise auch der Unterhaltsschuldner, sofern er die Gewährung der Vorschüsse durch Verletzung der Mitteilungspflicht na…