Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts einschließlich der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit 1.216,28 EUR (davon 202,84 EUR USt) bestimmten Kosten des Rechts…
Text Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 7. 10. 2004 beim Erstgericht eingebrachten Klage die Zahlung von 7.684,34 EUR sA. Der Beklagte schulde ihr diesen Betrag aus gewährtem Kredit. Bei Vertragsabschluss habe der Beklagte in Österreich gewohnt. Das Erstgericht sei als örtlich zuständiges G…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin, die eine Abänderung der angefochtenen Entscheidung im Sinne einer Wiederherstellung des Beschlusses des Erstgerichts anstrebt, ist zulässig und im Ergebnis auch berechtigt. 1. Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses ist darin begründet, dass das Rekursgericht die Rec…