Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.…
Text B e g r ü n d u n g : Rosina G***** (folgend: Betroffene) war im Dezember 2007 gemäß § 8 UbG in die Landesnervenklinik Graz eingewiesen worden. Sie hatte in einer völlig desolaten und verschmutzten Wohnung gelebt, war verwahrlost, nur teilorientiert und nicht kontaktfähig. Der zuständige Distriktsar…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im Sinn seines hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags auch berechtigt, weil sich die Frage, ob bei der Betroffenen die Sachwalterschaft aufrecht zu erhalten, allenfalls auszudehnen oder aber aufzuheben ist, nach den bisher vorliegenden Verfahrensergebnissen nich…