Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.871,04 (darin S 811,84 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat im August 1996 im Hotel L***** in Kitzbühl eine abendliche Modeschau veranstaltet, an der die dreiundsiebzigjährige Beklagte, die im Hotel ein Zimmer gebucht hatte und erst am Tag der Modeschau angereist war, nicht teilgenommen hat. Als die Beklagte am Tag nac…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig. Die Entscheidung hängt nämlich von der Lösung der Frage ab, ob ein Fall vorliegt, bei dem der Verbraucher selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer zwecks Schließung eines Vertrages angebahnt hat (§ 3 Abs 3 Z 1 KSchG). Es handelt sich hiebei um…