Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Gernot T***** des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 2 Z 1 StGB (1.) und des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er am 19. Jänner 2006 in Jenba…
Rechtliche Beurteilung Der - ausdrücklich nur gegen den Schuldspruch 1. gerichteten - aus Z 4, 5, 6, 8, 11 lit a und 12 des § 345 Abs 1 StPO ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt keine Berechtigung zu. Zwar zeigt die Verfahrensrüge (Z 4) zutreffend auf, dass eine Protokollierung von Verlesung, Vorführun…