Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird hinsichtlich des Aufschiebungsantrages als nichtig aufgehoben; im übrigen aber insoweit mit der Maßgabe bestätigt, als dem Erstgericht nur die neuerliche Zustellung des Versäumungsurteiles und der einstweiligen Verfüg…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in Österreich es zu unterlassen, die Bezeichnung "H*****" zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen, insbesondere für Kaffee und Kaffeeprodukte, zu verwenden. Sie stellt weit…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig, weil Rechtsprechung zu einem gleichartigen Sachverhalt fehlt; der Revisionsrekurs ist auch teilweise berechtigt. Die Klägerin verweist darauf, daß die Beklagte Tatsachenbehauptungen, die das Rekursg…