JudikaturJustizRS0110188

RS0110188 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Unter "Rechtsmitteln" im Sinne des § 2 Abs 2 AHG sind nur prozessuale Rechtsbehelfe zur Abhilfe gegen gerichtliche oder sonstige behördliche Entscheidungen zu verstehen.

Entscheidungen
13