JudikaturJustizRS0110154

RS0110154 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2022

Der Arbeitgeber hat alle Umstände zu behaupten und zu beweisen, die für die Annahme des Ausnahmetatbestandes "betrieblicher Erfordernisse" der Kündigung wesentlich sind.

Entscheidungen
18