Text G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andrzej S***** im zweiten Rechtsgang - neben verfehlter Wiederholung der rechtskräftigen Schuldsprüche aus dem ersten Rechtsgang (US 3; RIS-Justiz RS0100041; Ratz , WK StPO § 289 Rz 12, § 293 Rz 6) - erneut des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einb…
Rechtliche Beurteilung Seine gegen das Urteil gerichtete, aus den Gründen der Z 2, 3, 4, 5, 5a, 8, 9 lit a, 9 lit b und 10 des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde geht fehl. Soweit die Verfahrensrüge aus Z 2 die gegen den (nach dem Vorbringen im Protokollberichtigungsantrag erhobenen) Widerspruch des Beschwer…