JudikaturJustizRS0110126

RS0110126 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2016

Inländische Schiedssprüche können, wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ergibt ("zwingende Rechtsvorschriften ..., deren Anwendung ..."), nicht wegen jeden Verstoßes gegen zwingendes Recht angefochten werden.

Entscheidungen
7