RS0110122 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Auch ein bloß zu Erholungszwecken in Bestand genommener Hausgarten ist eine gärtnerisch genützte Liegenschaft; ausschlaggebend ist die vereinbarte Nutzung.
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Auch ein bloß zu Erholungszwecken in Bestand genommener Hausgarten ist eine gärtnerisch genützte Liegenschaft; ausschlaggebend ist die vereinbarte Nutzung.