JudikaturJustizRS0110121

RS0110121 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2022

Durch ein Anerkenntnis wird die bisherige Unsicherheit endgültig beseitigt; es bleibt auch gültig, wenn später eindeutig nachweisbar ist, was im Zeitpunkt des Anerkenntnisses noch strittig oder unsicher war. Das Anerkenntnis entfaltet somit wie ein Vergleich eine Bereinigungswirkung.

Entscheidungen
20