Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das erstgerichtliche Teilurteil zu lauten hat: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, es zu unterlassen, das folgende Lichtbild vom Kläger zu veröffentlichen, sofern der Kläger erkennbar ist: wenn…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war des Mordversuchs angeklagt. Das beklagte Medienunternehmen berichtete am Prozesstag in seinem Printmedium hierüber und veröffentlichte dabei auch das vom Kläger beanstandete Lichtbild, das ihn im Gerichtssaal in Handschellen anlässlich seiner Vorführung durch zwei…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers, mit der er das Unterlassungs und Veröffentlichungsbegehren weiter verfolgt, ist im Hinblick auf das Fehlen einer Rechtsprechung zur Maßgeblichkeit einer fortdauernden Abrufbarkeit eines Artikels im Rahmen der Kriminalberichterstattung im Internet zulässig;…