4Ob96/98s—OGH Entscheidung
26. Mai 1998
…Bildnisveröffentlichung nicht zu rechtfertigen. Soweit der Revisionswerber berechtigte Interessen dadurch verletzt sieht, daß ihn das veröffentlichte Bild in Handschellen zeigt, weshalb ein Verstoß gegen § 22 MedienG vorliege, ist ihm zu entgegnen, daß § 22 MedienG unter anderem Fotoaufnahmen von Verhandlungen der Gerichte für unzulässig erklärt. Zur Hauptverhandlung in Strafsachen, die mit…