Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Markus T***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A), des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (B) und des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs…
Rechtliche Beurteilung Nur die Schuldsprüche zu B II und C bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 281 Abs 1 Z 9 lit a und lit b StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der jedoch keine Berechtigung zukommt. Der Einwand (Z 9 lit a), das Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (B II) könne ihm nicht angelast…