JudikaturJustizRS0109928

RS0109928 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2004

Das außerordentliche Erbrecht des Legatars setzt die gültige Berufung seiner Person zum Vermächtnisnehmer voraus. Formungültige oder widerrufene Vermächtnisse reichen dazu nicht aus.

Entscheidungen
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