JudikaturJustizRS0109885

RS0109885 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2000

In § 29 TabMG 1996 (§ 25 TabMG 1968) werden speziell bestimmte Personengruppen aus dem Behindertenkreis und Schwerbeschädigtenkreis mit Erwerbsunfähigkeiten ab zumindest 50 vH als bevorzugte Bewerber erwähnt, sodaß es ein Wertungswiderspruch wäre, solche Personen gleichzeitig dennoch als erwerbsunfähig im Sinne der Sozialversicherungsgesetze einzustufen.

Entscheidungen
3