JudikaturJustizRS0109823

RS0109823 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2021

"Not" ist dann gegeben, wenn das Existenzminimum nicht erreicht wird. Der Ausgleichszulagenrichtsatz legt das (konventionelle) Existenzminimum fest. Auch für die Bemessung des notdürftigen Unterhaltes nach § 73 EheG ist der Richtsatz für die Ausgleichszulagen maßgebend.

Entscheidungen
12