Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die beklagte Partei für schuldig erkannt wird, der klagenden Partei ab Oktober 1996 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von S 700 zu bezahlen, und zwar die bis zur Rechtskraft di…
Text Entscheidungsgründe: Die Ehe der Parteien wurde am 29.10.1974 aus dem Verschulden des Beklagten gemäß § 49 EheG geschieden. Der am selben Tag abgeschlossene Scheidungsfolgenvergleich enthält ua folgende Bestimmung: "2. Die Klägerin verzichtet auf jeden Unterhalt, nicht jedoch auf Unterhalt für de…
Rechtliche Beurteilung Da eine abweichende Parteienabsicht nicht dargetan wurde, ist bei der Auslegung des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Unterhaltsverzichtes vom objektiven Erklärungswert der darin verwendeten Ausdrücke und somit davon auszugehen, wie redliche Empfänger der Erklärungen diese unter Berücksicht…