Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 838,44 EUR (darin enthalten 139,74 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger, der bis etwa Ende 2003 Gesellschafter der Beklagten und Lebensgefährte deren Geschäftsführerin war, hielt sich am 13. 3. 2006 als Gast im Hotel der Beklagten auf. Da die Glastüre im Hallenbad klemmte und ein Professionist nicht mehr erreichbar war, ersuchte die Gesch…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Beurteilung des Berufungsgerichts einer Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof bedarf. Die Revision ist im Ergebnis aber nicht berechtigt. 1. Die Beurteilung des Berufungsgerichts zur Anwendbarkeit des Dienstgeberhaftungsprivilegs nach § 333 Abs 1 ASVG, die d…