Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und in der Sache selbst das Urteil des Gerichtes erster Instanz wiederhergestellt. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.058,88 (darin enthalten S 676,48 USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfa…
Text Entscheidungsgründe: Die am 27. 8. 1925 geborene Klägerin bedarf aufgrund verschiedener gesundheitlicher Leiden (insbesondere allgemeiner Arterienverkalkung, Hirn- und Herzkranzgefäßdurchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, Abnützung der Wirbelsäule und verschiedener Gelenke, Schultergelenksa…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil es sich um ein Verfahren über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen im Sinne des § 46 Abs 3 Z 3 ASGG handelt (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO iVm §§ 45 Abs 3, 47 Abs 2 ASGG); er ist auch berechtigt. Es kann sogleich durch Urteil in der Sache erkannt werden, weil die Stre…