Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 5.706 (darin enthalten S 951 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 3.3.1945 gründeten der Vater der Klägerin, KR Franz D*****, und Dr.Heinrich N***** die Firma G***** Co. Aufgrund des Eintrittes von KR Hans N*****, dem Vater des Beklagten, am 24.3.1948 in die Gesellschaft, wurde der Gesellschaftsvertrag geändert.…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Beklagten ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Die Klägerin stützt ihren Anspruch auf Einräumung der Stellung als Komplementärin als Erbin nach ihrer Mutter, die Kommanditistin war, primär auf eine betreffende Bestimmung im Gesellschaftsvertrag. Nach § 177 HGB …