Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger die mit S 19.305 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 3.217,50, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 22.5.1993 ereignete sich gegen 1,20 Uhr nachts im Gemeindegemeinde von St.Leonhard am Forst auf der Landeshauptstraße 106 ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte mit seinem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Ford Escort und der damals 16jährige Kl…
Rechtliche Beurteilung Bei der Wallfahrergruppe, in der sich der Kläger befand, handelte es sich um einen geschlossenen Zug von Fußgängern im Sinne des § 77 StVO. Ein solcher ist durch das Zusammengehörigkeitsgefühl der Teilnehmer, welche auch in der äußeren Ordnung einer Fußgängergruppe ihren Ausdruck finden muß, gekenn…