JudikaturJustizRS0109649

RS0109649 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2015

Bei Vereinen ist zur Beurteilung der Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten auf den Wechsel der Mehrheit der Vereinsmitglieder abzustellen.

Entscheidungen
3