Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 371,52 EUR (darin enthalten 61,92 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB ***** mit den Grundstücken ***** und *****. Auf dem Grundstück ***** befindet sich das Gebäude *****, das als Superädifikat im Eigentum der beklagten Bau-GmbH steht. Es wurde im Jahr 1940 von einer Rechtsvorgängerin der Bek…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. Der Revisionswerber macht geltend, zu Unrecht gehe die Berufungsentscheidung davon aus, dass nur relevant sei, ob der Vertrag ausschließlich privaten Zwecken diente. Dies widerspreche der Judikatur, wonach Ge…