JudikaturJustizRS0109546

RS0109546 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2018

Sind die Leistungsansprüche des Versicherten im Wege der Legalzession auf den Sozialhilfeträger übergegangen, so ist dieser in die Rechte des Versicherten eingetreten und könnte nicht nur die Zuerkennung (Erhöhung) von Leistungen im Verfahren in Leistungssachen beantragen, sondern gilt auch als Zahlungsempfänger im Sinne der §§ 71 und 72 BSVG.

Entscheidungen
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