Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit der am 15.April 1996 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Mahnklage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei "als Träger der Sozialhilfe" die Zahlung von S 84.056,20 sA aus dem Titel der Rückforderung von zu Unrecht bezogener Ausgleichszulage des bei der …
Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei wiederholt ihren Rechtsstandpunkt, ihr sei gegenüber der beklagten Partei kein Bescheidrecht zugekommen. Ein Bescheidrecht steht einem Sozialversicherungsträger nur gegenüber dem Versicherten zu. Die §§ 173 ff BSVG regelten nämlich ausnahmslos Ersatzansprüche, die den Trägern de…