Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Grünburg vom 23.März 1993, C 106/92s-12, einvernehmlich geschieden (ON 17). Die Eltern - beide von Beruf Volksschullehrer - hatten fünf ehelicher Kinder. Sie kamen letztlich überein, daß drei der Kinde…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluß erhobene Revisionsrekurs der durch ihren Vater vertretenen Minderjährigen ist nicht berechtigt. Soweit die Eltern nach ihren Kräften zur Leistung des Unterhalts nicht imstande sind, schulden ihn gemäß § 141 ABGB die Großeltern "nach den den Lebensverhältnissen der Eltern …