Spruch Beiden Rekursen wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.…
Text Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer einer als Grünland (Wiese) landwirtschaftlich genutzten und derzeit verpachteten Liegenschaft. Der Beklagte war Alleineigentümer der über eine Länge von 190 m im Norden anrainenden Liegenschaft mit dem GSt 713/3 Wald. Mit Schenkungsvertrag vom 26.Septembe…
Rechtliche Beurteilung Die Rekurse beider Parteien sind zulässig, aber nicht gerechtfertigt. a) Der Beklagte erachtet den Rechtsweg als unzulässig, weil eine Begrenzung des Bewuchses mit 1,5 m wegen der darin liegenden Waldverwüstung (§ 16 Abs 2 lit d ForstG 1975) nicht mehr im Zivilrechtsweg gefordert werden könne; die B…