JudikaturJustizRS0109480

RS0109480 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juli 2006

Verfügt das Oberlandesgericht auf Grund einer verspäteten Haftbeschwerde dennoch die Fortsetzung der Untersuchungshaft, so steht dagegen die Grundrechtsbeschwerde offen.

Entscheidungen
2