Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 624,06 (darin enthalten EUR 104,01 an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der bereits langjährig bei der Beklagten als Offset-Drucker mit einem Monatsentgelt von zuletzt S 27.621,-- brutto beschäftigte Kläger lebte im Oktober 2000 mit seiner Ehegattin in Scheidung. Er wurde am 9. 10. 2000 auf Grund von Auseinandersetzungen mit seiner Ehegattin wegen d…
Rechtliche Beurteilung Die ordentliche Revision erachtete das Berufungsgericht als nicht zulässig. Die gegen dieses Urteil erhobene Revision des Klägers ist gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig, aber nicht berechtigt. Der Ausspruch des Berufungsgerichtes ist als nicht beigesetzt zu betrachten (vgl etwa RIS-Justiz…