RS0109417 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Bei journalistischen und programmgestaltenden Mitarbeitern des Österreichischen Rundfunks können auch, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis zum Österreichischen Rundfunk stehen, befristete Arbeitsverhältnisse ohne zahlenmäßige Begrenzung und auch unmittelbar hintereinander abgeschlossen werden. Die Vereinbarung eines unbefristeten Vertrages könnte nur dann vorliegen, wenn ein objektiver Beobachter aus dem Verhalten des Arbeitgebers zweifelsfrei die Absicht entnehmen könnte, eine Dauerbindung eingehen zu wollen.