JudikaturJustizRS0109414

RS0109414 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2019

Durch den Hinzuerwerb eines Grundstückes zum herrschenden Gut wird die Dienstbarkeit des Fahrweges auf den neuen Grundstücksteil nicht erweitert (GlUNF 2.179).

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3