Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, die im Übrigen mangels Anfechtung unberührt bleiben, werden dahin abgeändert, dass es im Punkt 14. des erstinstanzlichen Beschlusses zu lauten hat wie folgt: Bewilligt wird: in EZ 1647 KG ***** in C LNr 2a bei der zu…
Text Begründung: Die Antragsteller begehrten eine Reihe von Grundbuchshandlungen ob mehrerer Liegenschaften zur Durchführung eines Realteilungsvertrags. Die Revisionsrekurswerber sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 1647 unter anderem mit dem Grundstück 1957/4. Unter C LNr 2a ist ob dieser …
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig, weil die Rechtsauffassung des Rekursgerichts einer Korrektur bedarf. Er ist auch teilweise berechtigt. 1.1. Im Grundbuchsverfahren ist im Regelfall (neben dem mit seinem Rechtsschutzbegehren gescheiterten Antragsteller) zwar nur derjenige zum Rekurs…